Bescheinigung
Wenn Sie den Text gelesen und die Kontrollfragen beantwortet haben, können
Sie sich bei richtiger Beantwortung von 75% der Fragen eine
Bescheinigung ausdrucken, in dem faocampus.de Ihnen das Selbststudium
in dem Umfang bestätigt, das dem nach den im Fernstudium
üblichen Umrechnungsschlüssel entspricht.
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Bis zu fünf Zeitstunden können nach dem neuen § 15 Abs. 4 FAO
im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine
Leistungskontrolle erfolgt. Selbststudium und Lernerfolgskontrolle
sind der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Auf faocampus.de können
Sie gleich nach Abschluss der Lernerfolgskontrolle eine Bescheinigung
über Ihre Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle mit Ihrem
Ergebnis ausdrucken. Unter dem Menüpunkt „Selbststudium“
finden Sie die Rubrik „Meine Nachweise“. Hier können
Sie unter dem jeweiligen Kurs eine PDF-Datei der Lernerfolgskontrolle
mit den Fragen und Ihren Antworten durch Klick auf das Datum der
Lernerfolgskontrolle erstellen lassen, die Sie einfach ausdrucken und
ebenfalls bei Ihrer Rechtsanwaltskammer vorlegen können.
Fortbildung im Selbststudium ist gekennzeichnet durch Eigeninitiative und
Selbstverantwortung für den eigenen Lernprozess: Vor Start der
Prüfung und bei Einreichen der Bescheinigung müssen Sie
erklären, dass Sie die Beiträge gelesen und die
Lernerfolgskontrolle eigenständig gelöst haben. Zusammen
mit der persönlichen Registrierung und Ihrer schriftlichen
Bestätigung auf dem Zertifikat ist dies ausreichend für den
Nachweis des Selbststudiums.